ZERTIFIZIERT, GEPRÜFTE ÜBERSETZUNGEN
Übersetzungen

ALLES ZU ÜBERSETZUNGEN

Wir bieten hochwertige und professionelle Übersetzungen in viele Sprachen der Welt. Schwerpunkte dabei sind die europäischen Sprachen, Arabisch und asiatische Sprachen.

Wir arbeiten ständig mit mehr als 500 professionellen Übersetzern weltweit zusammen. Über unser weltweites Netzwerk sind wir in der Lage, auch Übersetzungen in sehr seltene Sprachen anzubieten. So haben wir z. B. verschiedenste Sprachführer in die Sprachen von Geflüchteten übersetzt (Dari, Tigrinja, Kurmanji, …).

Professionelle Übersetzungen bilden einen wesentlichen Baustein für den Erfolg auf dem globalen Markt. Diesem Anspruch fühlen wir uns verpflichtet, was sich in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Kunden und in der hohen Qualität unserer Übersetzungen widerspiegelt.

AMTLICH BESTELLT

Beglaubigte Übersetzungen

Wir beglaubigen Übersetzungen, die für amtliche Zwecke benötigt werden. Die Aufzählung der Dokumente, die eine Beglaubigung benötigen ist lang, sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich. Dies schließt Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Bilanzen, Versicherungsbestätigungen, notarielle Urkunden, Scheidungsurteile und Zeugnisse ein.

Unsere durch ihr jeweiliges Landgericht ermächtigten, beeidigten oder (je nach Bundesland) vereidigten Übersetzer beglaubigen die Übersetzung und gewährleisten somit deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland bundesweit anerkannt, d.h. eine beispielsweise in Hessen ausgeführte beglaubigte Übersetzung wird in Bayern anerkannt und umgekehrt.

Soll die beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden, so wird vielfach die Ausstellung einer Apostille oder die Legalisation für die Übersetzung durch das zuständige Landgericht verlangt. Die Ausstellung der Apostille erfolgt gemäß dem Haager Abkommen. Sie kann nur für die derzeit 117 Vertrags- und Mitgliedsstaaten (Stand 01.04.2019) ausgestellt werden. Für andere Staaten erteilt das jeweilige Landgericht eine Legalisation. Nichtmitglieder sind u. a. der Iran, Irak, Syrien und Nordkorea. Die jeweils aktuelle Liste der Mitglieder zum Haager Abkommen findet sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

In einigen Fällen wird von den Behörden im Ausland sowie den Konsulaten und Botschaften der Länder eine weitere Legalisation durch ein Konsulat oder die Botschaft gefordert bzw. auch vorab noch eine Legalisation durch das Bundesverwaltungsamt. Wir kümmern uns um alle notwendigen „Übersetzungen mit Stempel“ und bieten Ihnen:

  • Übersetzung
  • Beglaubigung durch den Übersetzer
  • Falls erforderlich Beglaubigung durch einen Notar
  • Falls erforderlich Apostille oder Legalisation durch das zuständige Landgericht
  • Falls erforderlich Legalisation durch das Bundesverwaltungsamt
  • Falls erforderlich Legalisation durch Botschaft oder Konsulat

Darstellung fremder Schriftzeichen

Fremdsprachensatz

Als ergänzende Leistung zu Übersetzungen bieten wir Ihnen den Satz asiatischer, arabischer, kyrillischer, griechischer und sonstiger fremder Schriftzeichen an. Sollten Sie Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Kataloge oder Geschäftspapiere in diesen Sprachen benötigen, wir liefern Ihnen die notwendigen Druckdateien.

MACHEN SIE ES RICHTIG

Korrekturlesen

Entsprechend der DIN EN ISO 17100:2016-05 wird die Qualität der Übersetzung in einem ersten Schritt durch den Übersetzer selbst geprüft, anschließend stichprobenartig durch Ka-Ve. In einem weiteren Schritt korrigiert auf Ihren Wunsch hin ein Revisor eventuell vorhandene Fehler. Dieser Revisor ist nicht identisch mit der Person des Übersetzers.

Möglich sind auch noch – falls Sie es wünschen – die fachliche Prüfung und ein Korrekturlesen auf Unstimmigkeiten und Ausführen geeigneter Korrekturmaßnahmen.

Diese Prüfung umfasst die Begutachtung der Sachgebietsrichtigkeit unter Berücksichtigung der einschlägigen Textsortenkonventionen (fachliche Prüfung).

ÜBER SYNTAXREGELN

Lektorat

Ein Lektorat führen wir nur in Ausnahmefällen durch. Im Vordergrund steht bei einem Lektorat die inhaltliche Verbesserung des Textes, was in der Regel nicht in das Aufgabenfeld eines Übersetzers fällt.

OBERSTE PRIORITÄT

Dringende Übersetzungen

Wir arbeiten ständig mit einer Vielzahl an Übersetzern weltweit zusammen. Deshalb können wir unseren Service fortwährend anbieten und Übersetzungen meist sehr kurzfristig liefern.

Wenn Sie also einmal einen ganz eiligen Auftrag haben … für uns kein Problem.

Lassen Sie uns

Nehmen Sie den einfachen Weg über unsere Übersetzungsagentur.

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